Der Kunde ist König – eigentlich

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  1. Thomas

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    Freie Wagenwahl, Kurzstrecke, Radio abstellen – im Taxi haben Sie viele Rechte.

    "Hallo, Taxi!" Als der ältere Herr den Arm hebt, stoppt sofort ein Mercedes-Benz. Eilig springt der Fahrer mit Chauffeursmütze, weißen Handschuhen und gestärktem Kragen hinter dem Volant hervor, eilt um seine Kraftdroschke, hilft dem Fahrgast in den offenen Schlag – Taxi fahren, wie es früher mal war.

    Heute trägt jeder, was er will. Die Kleidung für die rund 53.000 deutschen Taxifahrer ist längst nicht mehr vorgeschrieben. Der richtige Umgang mit dem Kunden schon. Doch gerade der ist vielerorts zusammen mit dem schnieken Dress verschwunden: Patzige Fahrer, rollende Müllkippen – Glück, wenn das Fahrtziel auf Anhieb verstanden und ohne Umweg gefunden wird.

    Nicht selten wird der Fahrgast zum ungelegenen Bittsteller. "Solche Kollegen sollten dringend mal wieder einen Blick ins Gesetz werfen", sagt Peter Kristan, Vorsitzender des Taxiverbandes Deutschland (TVD), "dort ist klar geregelt, welche Rechte der Kunde hat."

    Das Wichtigste ist die Beförderungspflicht. Ist ein Kunde nicht übermäßig verdreckt oder betrunken, muss er innerhalb des Tarifgebietes befördert werden. Und zwar auf dem kürzesten Weg. Auch dann, wenn das Ziel nur kurz um die Ecke liegt. "Es gibt keine Mindestentfernung", klärt Kristan auf. Gleiches gilt für die freie Taxenwahl. Am Taxenstand braucht sich der Kunde nicht weiterschicken zu lassen. "Sie können ebenso gut das zweite oder letzte Taxi wählen", so der Verbandschef.

    Im Taxi selbst darf der Fahrgast den Platz frei wählen. Er bestimmt, ob Radio oder Klimaanlage laufen, die Fenster geöffnet sein sollen. Und natürlich auch, wo's langgeht: Kurzfristige Routenänderungen oder Umwege – der Fahrer muss gehorchen. Das Rauchen ist an Bord immer gestattet. Allerdings nicht für den Fahrer. Er darf nur mit Zustimmung der Gäste den Glimmstengel zücken. Beim Bezahlen gilt der örtliche Tarif. Und der muss gut sichtbar im Fahrzeug angebracht sein.


    Frei verhandelbar sind nur Fahrten aus dem Tarifgebiet hinaus. Und am Ziel angekommen, muss der Fahrer auf Wunsch des Gastes eine Quittung ausstellen. Nur bei der Nationalität des Fahrers endet das Wunschkonzert des Gastes: Jüngst urteilte ein Düsseldorfer Gericht, dass Funkzentralen der Bitte nach einem "Deutschen" nicht folgen dürfen.


    Übel behandelt, verdrecktes Fahrzeug, Verdacht, dass mit Fahrtroute oder Taxameter etwas nicht stimmte? Dann versuchen Sie zunächst, etwaige Missverständnisse beim Fahrer selbst auszuräumen. Hilft dies nicht, sollten Sie den Fahrpreis erst einmal wie gefordert zahlen.

    Lassen Sie sich dafür aber eine vollständige Quittung ausstellen, sie dient als Beweis. Dazu gehören die Angabe der Start- und Zieladresse, gefahrene Kilometer, Datum, Uhrzeit und die Ordnungsnummer der Taxe. Außerdem Firmenstempel, Name des Fahrers und natürlich der Fahrpreis. Wenden Sie sich hiermit ans Taxiunternehmen oder an das örtliche Ordnungsamt.

    Übrigens, wissen Sie woher das Wort Taxi stammt? Das Wort kommt vermutlich aus dem Französischen und ist abgeleitet von "Taximètre". Das wiederum stammt von "taxe" gleich "Gebühr" und "...meter" im Sinne von Messinstrument. Ursprünglich bezeichnete das Taxameter nur die in den Fahrzeugen angebrachten Gebührenzähluhren. Daraus wurde dann die Kurzform Taxi für das Auto.


    Quelle: Autobild.de
     
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  3. #2 focus-racer, 20.09.2004
    focus-racer

    focus-racer forumsschildputzer

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    kenne auch einiger dieser rollenden bzw rasenden müllkippen in erfurt, die anscheinend eingebaute vorfahrt oder besondere rechte haben. mit 90 durch die stadt fahren usw... gibt halt überall schwarze schafe, da mehr, da weniger...
    hab mich nie besonders drin wohl gefühlt, hab aber jez mein eigenes :wink:
     
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