Urteil der Woche - Nachbesserung gescheitert, Geld zurück

Diskutiere Urteil der Woche - Nachbesserung gescheitert, Geld zurück im Recht, Gesetz und Versicherung Forum im Bereich Ford Forum; Der Käufer eines Gebrauchtwagens kann den Kaufvertrag rückgängig machen, wenn sich zwei Nachbesserungsversuche als unzureichend erweisen haben....

  1. Thomas

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    Der Käufer eines Gebrauchtwagens kann den Kaufvertrag rückgängig machen, wenn sich zwei Nachbesserungsversuche als unzureichend erweisen haben. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe, das von den Verkehrsrechts-Anwälten im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht worden ist.

    In dem Fall ging es um ein zwei Jahre altes Fahrzeug, an dem bereits umfangreiche Lackierarbeiten vorgenommen worden waren. Auch die Heckscheibe hätte ausgetauscht werden müssen. Dennoch trat immer wieder Wasser in den hinteren Karosseriebereich des Wagens ein. Auf Drängen des Käufers versuchte die beklagte Autofirma zweimal vergeblich, die undichte Stelle zu finden und den Schaden auszubessern. Daraufhin verlangte der Käufer den Rücktritt vom Vertrag und verlangte – gegen Rückgabe des Fahrzeugs – den Kaufpreis zurück. Das OLG Karlsruhe gab ihm Recht. In dem Urteil (Az. 12 U 112/04) hieß es, ein solches Auto könne weder in einer Waschanlage gewaschen, noch bei starkem Regen benutzt werden. Langfristig drohten von der Durchfeuchtung Karosserieschäden. Diese wiederum könnten die Lebensdauer des Fahrzeuges verkürzen.

    Spätestens beim zweiten Nachbesserungsversuch hätte die Beklagte deshalb der wahren Ursache des Wassereintritts umfassend nachgehen müssen, betonten die Richter. Dies sei allerdings nicht geschehen. Nach dem erfolglos verlaufenen zweiten Versuch sei es der Beklagten nicht mehr zuzubilligen, durch eine erneute Nachbesserung den Rücktritt des Klägers vom Vertrag zu vermeiden.



    Quelle: Autobild
     
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