verwirrt wegen Eintragung beim TÜV...

Diskutiere verwirrt wegen Eintragung beim TÜV... im Recht, Gesetz und Versicherung Forum im Bereich Ford Forum; also hab da mal ne frage um sicher zu gehen... Also ich wollte andere Rückleuchten haben und bin eigentlich der Meinung, das nicht alles...

  1. #1 little-gismo, 02.01.2005
    little-gismo

    little-gismo Guest

    also hab da mal ne frage um sicher zu gehen...
    Also ich wollte andere Rückleuchten haben und bin eigentlich der Meinung, das nicht alles eingetragen werden muss, wenn es nicht in der ABE oder wenn es dem CE Gesetzt entspricht.. d.h wenn die Rückleuchten
    z.b. CE geprüft sind braucht man des net..
    mein Freund sagt es müsse alles eingetragen werden.. des hatte er wohl von anderen gehört... wer kann mich mal darüber aufklären wie das denn
    jeze ist ??

    Stehe ziemich doof da.. weil cihmir relativ sicher bin, sonst müsste ich ja z.b den schaltknauf oder auch Tachoflien oder anderes eintragen lassen oder ??

    :) lg..
     
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  3. MoSo

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    rückleuchten mit E-Nummer (mit fahrzeugbezogener registriertnummer) und/oder ABE sind eintragungsfrei. wenn in der ABE drinsteht das du zusätzlich zu den leuchten noch zwei katzenaugen (l+r) am heck anbringen musst, ist dieses auf pflicht, sonst ist die ABE ungültig.

    anders ist es bei lasierten (lackierten) oder selbst veränderten rückleuchen. die kriegste sowieso meistens nit eingetragen.
     
  4. #3 senses ford, 02.01.2005
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    ich würde sagen allgemein alle teile mit abe oder e oder ce nummer müssen nicht eingetragen werden das einzige ist du musste die abe immer dabei haben!!!
     
  5. Thomas

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    schließ mich den vorrednern an!


    Du kannst dann die Anbauteile (mit ABE) eintragen lassen und brauchst dann keine Papiere mit dir führen. Diese Möglichkeit besteht auch noch !
     
  6. #5 big.sharky, 03.01.2005
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    Du mußt Dir natürlich nur durchlesen, welche Auflagen in der ABE stehen.
     
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